BPA-freie Etiketten

REACH-Änderungen in Anhang XVII durch die Verordnung 2016/2235

Die Verordnung EU 2016/2235 führt die Beschränkung 66 in REACH Anhang XVII ein. Diese Verordnung ist seit dem 2. Januar 2017 in Kraft getreten aber die Beschränkung als solche ist ab dem 2. Januar 2020 wirksam. Diese Beschränkung betrifft Bisphenol A und C mit folgendem Text: „Darf in Thermopapier in einer Konzentration von ≥ 0,02 Gew.-% nach dem 2. Januar 2020 nicht in Verkehr gebracht werden.“

Seit jeher enthält Thermopapier, das im Einzelhandel als Papier für Kassenbons und Waagenetiketten gängig ist, Bisphenol A (BPA) als Farbentwickler. Doch nach den neuen Rechtsvorschriften der Europäischen Union muss das in Europa verkaufte Thermopapier ab 2. Januar 2020 BPA-frei sein.

Was ist BPA - Bisphenol A?

Bisphenol A (BPA) ist eine Chemikalie, der man heute ständig ausgesetzt ist und der man kaum entkommen kann. BPA wird bei der Herstellung des Kunststoffes Polycarbonat und von Epoxidlacken verwendet und gehört zu den weltweit am häufigsten verwendeten synthetischen Chemikalien.

Bisphenol A (BPA) kommt als Farbentwickler bei Thermopapier zum Einsatz. Aus Sicherheitsbedenken soll seine Verwendung jedoch eingeschränkt werden. Daher hat die Europäische Union die Verordnung 2016/2235 zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) erlassen. In der Praxis bedeutet diese Gesetzesänderung, dass Thermopapier mit einer BPA-Konzentration von über 0,02 % Gewichtsprozent ab dem 2. Januar 2020 untersagt ist.

Da Farbentwickler in der Regel 1–1,5 % des Papiergewichts haben, bedeutet die maximal zulässige BPA-Konzentration von 0,02 % Gewichtsprozent, dass BPA nicht mehr absichtlich bei der Produktion hinzugefügt werden kann. Zulässig sind allerdings Spuren von BPA (in einer Konzentration von unter 0,02 %), die als Rückstände aus den verschiedenen Phasen der Herstellung von selbstklebenden Etiketten hervorgehen.

Mit TOKO bleiben Sie einen Schritt voraus

TOKO hat die Änderung der REACH-Vorschriften frühzeitig erkannt und bietet schon jetzt ein umfangreiches Sortiment an ungestrichenen und schutzgestrichenen BPA-freien Thermopapieren. Die BPA-freien Thermopapiere mit den gängigsten Klebstoffen für eine Vielzahl von Anforderungen der Endanwendungen sind ab sofort erhältlich.

Machen Sie den ersten Schritt in eine BPA-freie Zukunft:

  1. Überprüfen Sie, ob die Etiketten, die Sie aktuell verwenden, BPA-frei sind.
  2. Kaufen Sie keine Thermoetiketten mehr von Lieferanten, die keine BPA-freien Alternativen anbieten.
  3. Kontaktieren Sie die Firma TOKO – Ihren zuverlässigen Lieferanten für BPA-freie Thermoetiketten.
  4. Achten Sie darauf, dass Ihr gesamter Bestand an Thermoetiketten, die BPA enthalten, bis Ende 2019 aufgebraucht sind.

Die Firma TOKO möchte Ihnen den Wechsel zu BPA-freien Thermoetikettenpapieren so leicht wie möglich gestalten. Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten und Etiketten aus unserem BPA-freien Produktsortiment bestellen, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Sie halten rechtzeitig die neuen EU-Verordnungen zu BPA-freien Etiketten ein und vermeiden rechtliche Konsequenzen.
  • Sie sparen Kosten für die Abschreibung und Vernichtung unbrauchbar gewordener Etiketten, indem Sie Ihre Bestände klug verwalten.
  • Sie sind der Konkurrenz zwei Schritte voraus.

Entscheiden Sie sich jetzt für BPA-freie Etikettierung und machen Sie den ersten Schritt in die Zukunft.

Haben Sie noch weitere Fragen, oder sind sich unsicher, ob Sie betroffen sind? Zögern Sie nicht und sprechen uns an unter: sales(at)toko-info.de