Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich, Vertragsschluss

Für sämtliche zwischen der Firma TOKO und ihren ausnahmslos gewerblichen Vertragspartnern getätigten Geschäfte gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Sie sind auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Es gilt der Inhalt des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages. Mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma TOKO.

Lieferfristen

Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich.

Der Vertragspartner kann binnen 4 Wochen nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist die Firma TOKO schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Umständen, die die Firma TOKO nicht zu vertreten hat, z.B. höhere Gewalt, Unfall, Feuer, Sturm, Streik usw. verlängert sich die Lieferfrist angemessen; Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn die Firma TOKO hätte diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.

Preise

Die Preise gelten ab Werk, soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen sind.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und Kostenerhöhungen erfolgen. In diesem Sinne kann die Firma TOKO eine im Verhältnis zum Preis entsprechende Änderung vornehmen. Dies gilt auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

Erhöht sich der Preis dabei um mehr als 4 Prozent, kann der Vertragspartner durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung der Firma TOKO über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten.

Installation, Schulung und Beratung

Installationen beim Vertragspartner sind Sache des Vertragspartners und von diesem vorzunehmen und zu bezahlen.

Der Vertragspartner hat in geeigneten Räumen termingerecht betriebsnotwendige Installationen für Stromversorgung und Datenübertragung, die den geltenden Fachnormen entsprechen, auf seine Kosten ausführen zu lassen.

Der Vertragspartner ist auch für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich.

Installation, Schulung und Beratung zur Einweisung des Vertragspartners und seiner Mitarbeiter gehören nicht zum Leistungsumfang der Firma TOKO. Diese Leistungen erfolgen nur zusätzlich aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

Insoweit vereinbarte Termine sind verbindlich und einzuhalten. Die Abrechnung durch die Firma TOKO erfolgt nach Aufwand; es werden die Arbeitsstunden inklusive der Fahrzeit und die Fahrtkosten berechnet.

Zahlungen, Zahlungsbedingungen

Das vereinbarte Entgelt für Lieferungen und Leistungen durch die Firma TOKO ist bei Übergabe der Gegenstände bzw. bei Fertigstellung, spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang einer schriftlichen Bereitstellungsanzeige oder Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

Bei Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung wird dem Vertragspartner 2 Prozent Skonto gewährt; ansonsten ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen; Rechnungen für Dienstleistungen und Ersatz- bzw. Verschleißteile sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der vereinbarten Preise Eigentum der Firma TOKO. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Firma TOKO gegenüber dem Vertragspartner im Zusammenhang mit dem gesamten Vertrag und aus weiteren Geschäften hat.

Gewährleistung

Die Firma TOKO leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit ihrer Lieferungen und Leistungen für die Dauer eines Zeitraumes von 1 Jahr seit Auslieferung der Gegenstände bzw. seit Erbringung der Arbeitsleistungen.

Der Vertragspartner hat in dieser Zeit Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nacherfüllung).

Der Vertragspartner ist zunächst auf den Nacherfüllungsanspruch beschränkt.

Die Nacherfüllung hat unverzüglich nach den technischen Erfordernissen zu erfolgen. Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Vertragspartner weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Vertragspartner einen Fehler nicht angezeigt oder nicht hat aufnehmen lassen oder der Vertragspartner trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat oder die Gegenstände unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden sind, insbesondere seitens des Vertragspartners unmittelbar Eingriffe vorgenommen wurden.

Beim Verkauf gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung und Leistung ist Erbach im Odenwald.

Gerichtsstand ist Michelstadt, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.